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WIR BRINGEN ARBEITGEBER UND TALENTE ERFOLGREICH ZUSAMMEN

Unsere Vision bei SternRecruit ist es, eine Welt zu schaffen, in der Menschen ihre beruflichen Träume verwirklichen können und Unternehmen ihre besten Potenziale entfalten. Wir glauben an die Kraft der perfekten Übereinstimmung von Talenten und Unternehmen, um Wachstum und Erfolg für alle Beteiligten zu schaffen.

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Die Einwanderung nach Deutschland wurde erleichtert

Das „Gesetz zur Änderung der qualifizierten Arbeitskräfte Einwanderung“ bietet eine neue Gelegenheit für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Das neue Einwanderungsgesetz für Arbeitskräfte erhöht zudem die Möglichkeiten der Einreise zur Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen. Wichtig ist hierbei, dass Personen, die in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben möchten, eine Anerkennung benötigen. Diese Anerkennung bietet Ihnen langfristig viele Vorteile für die Integration und Zukunft in Deutschland und ist auch in anderen Berufen hilfreich.

Diese neuen Regelungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft.

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Änderungen ab November 2023​

1. Erleichterungen für Hochschulabsolventen mit der Blauen Karte EU:

  • Einkommensgrenzen wurden erheblich gesenkt.

  • Die Anzahl der berechtigten Bewerber wurde erhöht.

  • Die Liste der förderfähigen Berufe wurde erweitert.

  • Kurz- und langfristige Mobilität wird erleichtert.

  • Familienzusammenführung wird vereinfacht.

  • IT-Spezialisten mit einschlägiger Berufserfahrung können die Blaue Karte ohne Diplom erhalten.

2. Rechte für qualifizierte Arbeitskräfte:

  • Qualifizierte Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung haben Anspruch auf    eine Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

  • Qualifizierte Fachkräfte mit beruflicher oder Hochschulausbildung können in jedem nicht  reglementierten Bereich arbeiten.

  • Die Beschäftigung von Berufskraftfahrern wird erleichtert.

  • Ausbildung und Beschäftigung müssen nicht mehr zusammenhängen.

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Änderungen ab März 2024​

1. Aufenthalt zur beruflichen Anerkennung:

  • Personen, die an Anpassungsqualifikationskursen oder Ausgleichsprogrammen teilnehmen,  können einreisen und bis zu drei Jahre im Land bleiben.

  • Der Kandidat kann bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

2. Anerkennungspartnerschaft:

  • Personen aus Drittstaaten können zuerst einreisen und dann den Anerkennungsprozess in Deutschland durchlaufen.

  • Die Verantwortung für die aktive Verfolgung des Anerkennungsverfahrens liegt beim qualifizierten Arbeitnehmer.

  • Voraussetzungen: anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Erfahrung im gewünschten Beruf.

  • Ein alternatives Diplom der Deutschen Auslandshandelskammer kann unter bestimmten Bedingungen ausreichend sein.

  • IT-Spezialisten benötigen kein Diplom.

3. Weitere Änderungen:

  • Verbesserter Arbeitsmarktzugang für Pflegekräfte.

  • Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte.

  • Erleichterung der Familienzusammenführung.

  • Beschäftigungsmöglichkeiten für Studenten und Praktikanten.

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Änderungen ab Juni 2024​

1. Einführung der Chancenkarte:

  • Staatsangehörige von Drittstaaten können mit der neuen Jobsuche-Visa, der Chancenkarte,  einreisen.

  • Die vollständige Anerkennung der Qualifikationen kann eine Rolle spielen, da vollständig anerkannte Fachkräfte die Chancenkarte ohne zusätzliche Bedingungen erhalten können.

  • Voraussetzungen für andere: anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem  Ausbildungsland oder ein Diplom der Deutschen Auslandshandelskammer unter   bestimmten Bedingungen.

  • Sprachanforderungen: Grundkenntnisse in Deutsch (A1 CEFR-Niveau) oder Englisch (B2 CEFR-Niveau).

  • Zusätzliches Erfordernis: mindestens sechs Punkte basierend auf einem Punktesystem, das    Kriterien wie berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Beziehung zu Deutschland und Alter bewertet.

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